Skip to main content
 

Multilingual - Select language:   | DE | EN | NL |

Ahnenforschung & Stammbaum
Familie Pehlemann und Verwandte

Ein wenig Wissen um Abstammung, Stammbaum und Namensführung
 
EIne Ahnentafel stellt die Vorfahren einer Person dar, wogegen der Stammbaum die Nachfahren eines Stammpaares betrachtet. Der Stammbaum verzweigt sich meist wie ein Baum von oben (mit den Urahnen) nach oben in breite Verzweigung mit den jüngsten Generationen. Eine Ahnentafel geht von einer bestimmten (meist aktuellen) Person aus und öffnet sich nach oben breiter wie ein Fächer.  
Dabei gibt es alt hergebracht die genealogische Bearbeitung im Mannesstamm oder die Darstellung der väterlichen und der mütterlichen Linien, was einen Stammbaum immens vergrößert.
 

Der genealogische Stammbaum der Familie Pehlemann und Pehleman Digitalarchiv Wolfgang L. M. Pehlemann

Der genealogische Stammbaum der Familie Pehlemann und Pehleman,
(Die ersten Generationen der Zernickower Hauptlinie) 

Stammbaum in der Darstellungsform der blutsverwandt männlichen Nachkommen, so wie von C. E. Walter Pehlemann bis in die 1950er Jahre erforscht und zusammengetragen.

Genealogie bei der Familie Pehlemann und Pehleman


Unsere Stammbaumstrukturen waren wie vor bisher ausgerichtet auf die männlichen Abkömmlinge, was aber keine Missachtung der weiblichen Familienangehörigen bedeutete, sondern allein der Ahnenverfolgung per Nachnamen geschuldet war. Jahrhunderte galt eine deutsche Regelung, dass der Mann mit Verheiratung den Namen behält und die Braut mit Heirat den Namen des Mannes annimmt.   Eine Pehlemann-Tochter wurde mit allen Angaben im Stammbaum verzeichnet (wie auch der Pehlemann’sche Sohn), jedoch legte eine Tochter mit Verheiratung den Namen Pehlemann ab und erhielt den Namen des Mannes, was bei nachkommenden Kindern keine Referenz mehr zum Namen Pehlemann zur Folge hatte. Bei der Geburt solcher Kinder war die Bezeichnung „(1.T. oder 1.S.)“ geboren.  Die strikte Nachverfolgung von blutsverwandten Pehlemann-Ahnen durch C. E. Walter Pehlemann wird sich nicht aufrecht erhalten lassen, wenn man in der Genealogie auf namensverwandte Personen abstellt. Da kann heute freieres Namenswahlrecht bei Verheiratung zum ersten Durcheinander führen, der Kindersegen bei Paaren ohne Trauschein oder ledigen Müttern ist nicht der Endpunkt in komplizierterer Genealogie, sondern auch Adoptionen haben genealogische Besonderheiten zur Folge.   Ein genealogisches Hindernis bei der Ahnenforschung von gänzlich anderer Art hat uns in Europa die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) beschert, die am 25. Mai 2016 in Kraft trat und ab 25. Mai 2018 wirksame Gültigkeit erhielt. Die seinerzeitige deutsche Bundesjustizministerin Barley (SPD) hat dem für Deutschland in der EU ohne Einschränkung oder Korrektur zugestimmt und damit einen bürokratischen Datenschutz-Moloch ermöglicht, den sie anfänglich verteidigte mit den Worten, dass all dies keine Arbeit bedeute – Frau Barley ließ arbeiten… Diese Datenschutzregelungen (siehe auch auf unserer Website) haben zur Folge, dass Nachforschungen im außerfamiliären Bereich durch Persönlichkeitsdatenschutz sehr erschwert worden sind. Genauso gravierend ist auch die Unkenntnis von Sachbearbeitern in Amtsstuben oder Kirchenbüros, wo zu oft ungerechtfertigt begründete Daten- oder Personen-Nachfragen nicht beantwortet oder abgewiesen werden. 

20.02.2024
Wolfgang L. M. Pehlemann